Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Deutsche Beteiligungs AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG

Frankfurt am Main, 27. Juli 2018 – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleis-tungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Deutschen Beteiligungs AG zum Abschlussstichtag 30. September 2015 fehlerhaft ist:

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung wurde das Ergebnis aus dem Beteiligungsgeschäft um 14,6 Millionen Euro zu niedrig ausgewiesen. Denn die Gesellschaft hat bei der Bewertung eines Tochterunternehmens zum beizulegenden Zeitwert fälschlich erstmalig im Geschäftsjahr 2014/15 die Erfolgsbeteiligung eines Mitgesellschafters in Form eines überproportionalen Gewinnanteils (sog. carried interest) wertmindernd berücksichtigt. Richtigerweise hätte die Gesellschaft diese Erfolgsbeteiligung bereits für Vorjahre berücksichtigen müssen.

Dadurch hat sich die Gesellschaft für Vorjahre Gewinne in Höhe von 14,6 Millionen Euro zugerechnet, die ihr nicht zustehen.

Dies verstößt gegen IFRS 10.31 i. V. m. IFRS 13.61, wonach der Anteil an einem Tochterunternehmen ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist. Denn bei dessen Bemessung muss nicht allein der künftige Veräußerungserlös für das Tochterunternehmen insgesamt, sondern müssen auch negative wertbeeinflussende Umstände wie die Erfolgsbeteiligung eines Mitgesellschafters berücksichtigt werden, wenn diese wahrscheinlich eintreten werden.