Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) – Kapitalerhöhung um bis zu 1.367.635 neue Aktien beschlossen

Deutsche Beteiligungs AG: Kapitalerhöhung um bis zu 1.367.635 neue Aktien beschlossen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung – MAR)

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Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG (DBAG) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 48.533.334,20 Euro aus genehmigtem Kapital gegen Bareinlage um nominal bis zu 4.853.330,23 Euro (entsprechend rund zehn Prozent des derzeitigen Grundkapitals) auf bis zu 53.386.664,43 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.367.635 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft wird in Übereinstimmung mit § 186 Abs.3 Satz 4 AktG ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind für das laufende, am 30. September 2016 endende Geschäftsjahr 2015/2016 dividendenberechtigt.

Die Emission startet heute über ein beschleunigtes Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding), in dem die neuen Aktien institutionellen deutschen und internationalen Investoren angeboten werden. Die DBAG hat für die Transaktion die Baader Bank Aktiengesellschaft mandatiert. Die neuen Aktien sollen prospektfrei zum Handel am regulierten Markt sowie gleichzeitig zum Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Das finale Platzierungsvolumen, der Platzierungspreis und der Emissionserlös werden nach Ende des Bookbuildings im Verlauf des morgigen Handelstages bekannt gegeben. Die DBAG behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit das Orderbuch zu schließen.

Die DBAG beabsichtigt, den Emissionserlös für die Co-Investitionen an der Seite der von ihr beratenen bzw. verwalteten Private-Equity-Fonds zu verwenden, insbesondere an der Seite des jüngst aufgelegten DBAG Fund VII.

Der Vorstand
Frankfurt am Main, 14. September 2016

Ende der Ad-hoc-Meldung

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