Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tag die Verlängerung des am 3. März 2025 begonnenen Aktienrückkaufprogramms über den 2. März 2026 hinaus bis spätestens zum 31. Juli 2026 beschlossen, um spätestens bis dahin das erstmals am 20. Februar 2025 kommunizierte Gesamtvolumen des laufenden und nunmehr verlängerten Aktienrückkaufprogramms von bis zu EUR 20 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zu erreichen.
Der Vorstand hatte mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 20. Februar 2025 die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms mit einem Gesamtvolumen von bis zu EUR 20 Mio. über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr beschlossen. Die Durchführung des Programms begann am 3. März 2025. Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 3. März 2025 bis einschließlich 24. Februar 2026 gekauften Aktien belief sich auf 568.100 Aktien. Das Gesamtvolumen der Rückkäufe betrug EUR 14.177.451,48. Die heute beschlossene Verlängerung zielt darauf ab, bis spätestens zum 31. Juli 2026 das Gesamtvolumen des laufenden und nunmehr verlängerten Aktienrückkaufprogramms von EUR 20 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) zu erreichen; es sollen jedoch weiterhin unter dem laufenden und nunmehr verlängerten Aktienrückkaufprogramm insgesamt maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25 Prozent des derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird unter dem Aktienrückkaufprogramm weiterhin die Grenze von 90 Prozent des Nettovermögenswerts pro Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht wurde, nicht überschreiten.
Der Rückkauf von eigenen Aktien wird in einem Zeitraum von einer Woche vor und nach der für den 2. Juni 2026 geplanten ordentlichen Hauptversammlung der DBAG ausgesetzt werden.
Der Aktienrückkauf wird weiterhin von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können weiterhin zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden weiterhin auf der Internetseite der DBAG (https://www.dbag.de) im Bereich „Shareholder Relations - Aktienrückkaufprogramm“ bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser Internetseite zudem weiterhin regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms informieren. Die DBAG behält sich weiterhin das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder einzustellen.
Der Vorstand
Frankfurt am Main, 26. Februar 2026
Mitteilende Person: Dr. Matthias Döll, Direktor Legal







