Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro

Deutsche Beteiligungs AG (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) – Deutsche Beteiligungs AG beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 20 Millionen Euro

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der Vorstand der Deutschen Beteiligungs AG („DBAG“) (ISIN: DE000A1TNUT7 / WKN: A1TNUT) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Das Gesamtvolumen des Aktienrückkaufprogramms beträgt bis zu 20 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten); es sollen unter dem Aktienrückkaufprogramm jedoch maximal 800.000 Aktien erworben werden, was einem Anteil von ca. 4,25 Prozent des derzeitigen Grundkapitals der DBAG entspricht. Unter diesem Aktienrückkaufprogramm wird der jeweilige Kaufpreis pro Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) die Grenze von 90 Prozent des Nettovermögenswerts pro Aktie, wie dieser in der jeweils letzten Quartalsmitteilung der DBAG veröffentlicht wurde, nicht überschreiten. Der Rückkauf wird zeitnah beginnen und soll über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr durchgeführt werden.

Mit dem Aktienrückkaufprogramm macht der Vorstand der DBAG Gebrauch von der durch die Hauptversammlung der DBAG am 28. Februar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, wonach der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27. Februar 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu zehn Prozent des Grundkapitals erwerben darf. Entsprechend dieser Ermächtigung darf der von der DBAG gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktien der DBAG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als zehn Prozent über- oder unterschreiten.

Der Aktienrückkauf wird von einem Kreditinstitut über die Börse nach Maßgabe der Regelungen des Artikels 5 der Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 596/2014) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der EU-Kommission durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.

Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms werden vor dem Beginn des Aktienrückkaufprogramms auf der Internetseite der DBAG im Bereich Investor Relations – Aktienrückkaufprogramm bekanntgegeben. Die DBAG wird auf dieser Internetseite zudem regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms informieren. Die DBAG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen oder einzustellen.

Der Vorstand
Frankfurt am Main,  22. Februar 2024

Mitteilende Person: Roland Rapelius, Leiter Unternehmenskommunikation & Investor Relations