STIMMRECHTE
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutschen Beteiligungs AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (drei Prozent, fünf Prozent, zehn Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.
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Folgende Investoren halten ihren Pflichtmeldungen zufolge aktuell mindestens drei Prozent der ausstehenden Aktien der Deutschen Beteiligungs AG:
Mitteilungspflichtiger | Aktionär (sofern abweichend von "Mitteilungspflichtiger") | Datum der Schwellenberührung | Stimmrechte am Tag der Schwellenberührung | ...in Prozent |
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Rossmann Beteiligungs GmbH | 25. November 2019 | 3.762.493 | 25,01 | |
Ministry of Finance on behalf of the State of Norway | Norges Bank | 27. Juni 2018 | 450.725 | 2,996 0,09 |
Ricardo Portabella | Anpora S.A. (vormals: Taiko S.A.) | 18. Dezember 2017 | 1.000.000 | 6,65 |
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