Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren
Stand: April 2026
Kerninhalt und Anwendungsbereich der Richtlinie
Als Investor und Fondsberater materialisieren sich nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen in erster Linie über das Portfolio. Daher ist das Konzept „Worte und Taten in Einklang bringen“ in dieser Richtlinie allgegenwärtig. Einerseits umfasst sie die nachhaltigen Geschäftspraktiken innerhalb der Deutschen Beteiligungs AG in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Andererseits beinhaltet sie die Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren, die nachhaltigkeitsbezogene Leitlinien für alle Portfoliounternehmen sowie die Integration von Prinzipien des verantwortungsvollen Investierens in den Investitionsprozess regelt. Darüber hinaus beschreibt diese Richtlinie die Governance für verantwortungsvolles Investieren bei der Deutschen Beteiligungs AG, einschließlich ESG-Manager und Nachhaltigkeitsausschuss.
Die Richtlinie gilt für die Deutsche Beteiligungs AG und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen „DBAG“) einschließlich Tochtergesellschaften, die für das Asset Management sowie für Investitionsentscheidungen verantwortlich sind (sogenannte „Portfolio Manager“), in Bezug auf geschlossene Private-Equity-Fonds („DBAG- Fonds“), die von DBAG selbst über vollständig konsolidierte Tochtergesellschaften initiiert und strukturiert werden, um in mittelständische Unternehmen zu investieren.
Sie gilt auch für die DBAG-Tochtergesellschaft ELF Capital Advisory GmbH („ELF Capital“), die Private-Debt-Fonds („ELF-Fonds“) initiiert, strukturiert und berät. Aufgrund der Natur von Fremdkapitalinvestitionen ist der Einfluss auf Entscheidungsprozesse in den Portfoliounternehmen der ELF-Fonds jedoch begrenzt, und der Investitionsprozess lässt unter Umständen die nachfolgend empfohlenen Maßnahmen nicht vollständig zu. Dennoch gelten die nachfolgend festgelegten Grundprinzipien des verantwortungsvollen Investierens auch für ELF-Fonds. Dies betrifft insbesondere die in Abschnitt 2.1 beschriebenen Leitlinien.
1. Nachhaltige Geschäftspraktiken der DBAG
Die DBAG konzentriert sich auf folgende Nachhaltigkeitsthemen basierend auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit:
Durch ihr Handeln übernimmt die DBAG Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen heute und in Zukunft. Das Unternehmen strebt daher danach, individuelle Maßnahmen auf die Minimierung von Treibhausgasemissionen und die Maximierung der Ressourceneffizienz auszurichten:
- Die DBAG begrenzt Geschäftsreisen bewusst auf ein notwendiges Minimum; Geschäftsreisen werden soweit möglich durch alternative Kommunikationsformen, z. B. Videokonferenzen, ersetzt, und das Unternehmen hat eine Reiserichtlinie eingeführt, die kosteneffiziente und umweltfreundliche Praktiken fördert.
- Beim Einkauf von Verbrauchsmaterialien, z. B. Bürobedarf, berücksichtigt die DBAG Nachhaltigkeitskriterien und betreibt eine technische Büroinfrastruktur, die eine deutliche Reduzierung des Papierverbrauchs ermöglicht. Die DBAG bezieht Strom aus erneuerbaren Quellen.
- Treibhausgasemissionen aus dem Geschäftsbetrieb – soweit sie nach allen Vermeidungsmaßnahmen verbleiben – werden in geeigneter Form kompensiert.
- Die DBAG erkennt physische Klimarisiken sowie Risiken des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft für die Organisation und ihre Investitionen. Daher wird die Investitionsstrategie regelmäßig überprüft. ESG Due Diligence umfasst auch die Bewertung physischer und transitorischer Klimarisiken.
Die DBAG erkennt auf vielfältige Weise an, dass ihre Mitarbeitenden ihre wichtigste Ressource sind. Um weiterhin ein inklusives Arbeitsumfeld zu fördern, wurden zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:
- Regelmäßige Mitarbeiterzufriedenheitsumfragen werden durchgeführt und ausgewertet; die Ergebnisse werden der Unternehmensführung berichtet, um Maßnahmen zur Sicherstellung hoher Zufriedenheit abzuleiten.
- Die Arbeitsbedingungen zielen auf eine gesunde Balance zwischen Beruf und Privatleben ab. Mitarbeitende können u. a. mobiles Arbeiten nutzen oder Unterstützung bei Kinderbetreuung erhalten.
- Mitarbeitende erhalten regelmäßige Schulungen zu Antidiskriminierung und Inklusion. DBAG misst und berichtet den Frauenanteil in Führungspositionen und strebt dessen Erhöhung an. Das Unternehmen verpflichtet sich, mindestens 20 Prozent Frauen in Führungspositionen zu erreichen (Level 20 Initiative).
- Bezahlte Elternzeit für Hauptbetreuungspersonen unterstützt den Übergang in die Elternschaft. Die Veranstaltungsreihe „Women in PE“ fördert Netzwerke für Studentinnen im Bereich Private Equity.
- Die DBAG führt regelmäßig Analysen zur Entgeltlücke zwischen den Geschlechtern durch und hat Vergütungssysteme zur Sicherstellung fairer Bezahlung etabliert.
- Strukturierte Weiterbildungsangebote stehen allen Mitarbeitenden zur Verfügung.
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben höchste Priorität (z. B. Trainings, Fitnesszuschüsse, Grippeschutzimpfungen).
Die DBAG engagiert sich auch gesellschaftlich:
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Seit 2002 unterhält DBAG eine langjährige Partnerschaft zur Förderung der Künste mit der SCHIRN KUNSTHALLE in Frankfurt am Main als Mitglied der FREUNDE DER SCHIRN KUNSTHALLE e.V.
- Ihre Stiftung (Gemeinnützige Stiftung der Deutschen Beteiligungs AG) legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Unterstützung junger Menschen, die einen schwierigen Start ins Leben hatten, um ihnen Chancen zu eröffnen und ihnen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die DBAG verpflichtet sich uneingeschränkt zu guter Corporate Governance, bei der verantwortungsvolle Leitung und Überwachung zu den höchsten Prioritäten zählen. Durch offene, zeitnahe und regelmäßige Offenlegungen sowie transparente Entscheidungsstrukturen gewinnt und erhält das Unternehmen das Vertrauen seiner Aktionäre. Obwohl viele der Anforderungen unmittelbar aus dem Aktiengesetz (AktG), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und anderen Gesetzen resultieren, gehen die Satzung des Unternehmens, seine Geschäftsordnungen und vor allem seine Geschäftspraktiken an vielen Stellen über diese Mindeststandards hinaus. Jährlich wird eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und auf der Website der DBAG veröffentlicht. Diese Erklärung kommuniziert transparent den Umfang der Einhaltung der Grundsätze und Empfehlungen des von der gleichnamigen Regierungskommission entwickelten „Deutschen Corporate Governance Kodex“.
Die DBAG berichtet jährlich über den Gesamtbetrag etwaiger im vorangegangenen Geschäftsjahr wegen Compliance-Verstößen verhängter Verwaltungsstrafen oder Bußgelder. Zielwert für diese Berichtskennzahl ist „null“.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei der DBAG steht außer Frage. In Bezug auf Compliance-Themen wird eine „Null-Toleranz“-Politik verfolgt. Die DBAG lehnt alle Formen von Korruption und sonstigen unethischen Geschäftspraktiken strikt ab. Um diese hohen Compliance-Standards sowohl innerhalb von DBAG als auch im Umgang mit den Portfoliounternehmen zu erfüllen, wurde 2012 ein weitreichendes Compliance-System eingeführt.
- Der Code of Conduct der DBAG legt die zentralen Werte und Leitprinzipien fest.
- Die Compliance-Regeln enthalten detaillierte Bestimmungen und Anweisungen zu Geldwäsche, IT-Sicherheit, Datenschutz, privaten Kontotransaktionen von Mitarbeitenden, Gleichbehandlung, Reisekosten, Bewirtung sowie dem Umgang mit Geschenken und Einladungen. Diese Regeln werden regelmäßig überprüft, um den Aktualisierungsbedarf zu bewerten.
- Es bestehen klare Regelungen zur Organisation und Überwachung des Compliance-Systems; diese umfassen sowohl die Aktualisierung des Systems als auch die regelmäßige Information und Schulung der Mitarbeitenden.
- Ein Hinweisgebersystem ist eingerichtet.
- Es bestehen klare Regeln zur Compliance in Erwerbsprozessen, d. h. bei Due Diligence und Kaufverträgen für Investitionen in neue Portfoliounternehmen.
Da sich dies auf den Investitionsprozess erstreckt, sind auch die Erwartungen an die Compliance-Systeme der Portfoliounternehmen klar formuliert.
2. Richtlinie für verantwortungsvolles Investieren
Die DBAG ist der Ansicht, dass Unternehmen mit hohen Nachhaltigkeitsstandards besser geführt sind, geringere unternehmerische Risiken tragen und letztlich mehr Wert schaffen. Ein angemessenes gesellschaftliches Engagement beginnt mit der festen Verankerung von Nachhaltigkeit in den Investitionspraktiken, um sowohl für die Gesellschaft als auch für Aktionäre und Investoren einen Mehrwert zu schaffen. Der Portfolio-Manager stellt außerdem sicher, dass die Portfoliounternehmen angemessene Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, und strebt im Verlauf der Investition weitere Verbesserungen an.
Die Prozesse des verantwortungsvollen Investierens sind entsprechend strukturiert:
- Bei der Bewertung einer neuen Investitionsmöglichkeit werden nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen systematisch anhand der in Abschnitt 2.1 beschriebenen Leitlinien geprüft.
- Bereits in einer frühen Phase der Bewertung wird sichergestellt, dass nur solche Investitionsmöglichkeiten weiterverfolgt werden, die mit dieser Richtlinie im Einklang stehen.
- Während der Investitionsphase werden die im Due-Diligence-Prozess identifizierten Risiken und Chancen berücksichtigt.
- Der Portfolio-Manager nimmt über Mitarbeitende der DBAG Einfluss in den Beiräten oder Aufsichtsräten der Portfoliounternehmen. Durch die Wahrnehmung von Überwachungsfunktionen bemüht sie sich, messbare Verbesserungen in den relevanten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien zu erreichen.
Diese Richtlinie wurde entwickelt, um einen empfohlenen Handlungsrahmen und eine Leitlinie für die Mitglieder des Investment Advisory Teams bei ihrer Beratung des Portfolio-Managers darzustellen. Für die Portfoliounternehmen ist dieses Nachhaltigkeitsbekenntnis als klarer Ausdruck der Erwartungen im Umgang mit nachhaltigkeitsbezogenen Themen zu verstehen. Die DBAG ist sich bewusst, dass jedes Portfoliounternehmen einem einzigartigen Satz interner und externer Faktoren unterliegt; daher können die hierin beschriebenen Leitlinien und Themen von unterschiedlicher Wesentlichkeit sein. Darüber hinaus besteht eine klare Rollenverteilung zwischen den Portfoliounternehmen, dem Portfolio-Manager und der DBAG: Die operative Führung der Portfoliounternehmen liegt in der Verantwortung ihrer Geschäftsleitungen. Die Mitarbeitenden, Ausschüsse und Gesellschaftsorgane der DBAG und den DBAG-Fonds nehmen keine exekutiven Funktionen für Portfoliounternehmen wahr. Ihre Mitwirkung beschränkt sich auf die Vertretung in den Beiräten oder Aufsichtsräten der Portfoliounternehmen. In dieser Rolle und mit den sich daraus ergebenden Einflussmöglichkeiten wirken sie auf eine optimale Umsetzung dieser Richtlinie hin.
Bei der Bewertung potenzieller Investitionen in neue Portfoliounternehmen sowie während der Investitionsphase konzentrieren sich die DBAG-Fonds und die EFL-Fonds auf die folgenden Leitlinien:
- Umwelt: professionelle Steuerung und Minimierung von Schäden an Natur und Klima
- Beschäftigung und Soziales: Förderung guter Arbeitsbedingungen und hoher sozialer Standards sowie Leistung eines positiven Beitrags zur Gesellschaft
- Unternehmensführung und Geschäftsethik: Einhaltung der höchstmöglichen Standards und Förderung guter Geschäftspraktiken
Sofern relevant, wird außerdem geprüft und berücksichtigt, ob das Geschäftsmodell als „nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit“ im Sinne des Klassifizierungssystems der EU-Taxonomie eingestuft werden kann.
2.1.1 Umwelt: professionelle Steuerung und Minimierung von Schäden an der Natur
Der Portfolio-Manager ist davon überzeugt, dass die Verbesserung der Umweltleistung der Portfoliounternehmen zu nachhaltiger Wertsteigerung führt. Selbstverständlich ist sich der Portfolio Manager bewusst, dass nicht alle Entscheidungen frei von inhärenten Widersprüchen sind. Ziel ist es jedoch, ökologisch und ökonomisch zur bestmöglichen Lösung zu gelangen.
Was der Portfolio Manager von den Portfoliounternehmen erwartet:
- Strikte Einhaltung der jeweils geltenden Umweltgesetzgebung an jedem Standort, mit einer „Null-Toleranz“-Politik gegenüber Verstößen.
- Erhebung von CO₂-Emissionsdaten (Scope 1, 2 und, wenn möglich, auch Scope 3) sowie Ausrichtung der Maßnahmen an kohlenstoffarmen Geschäftspraktiken, die aus Übergangsplänen und einer Dekarbonisierungsstrategie im Einklang mit dem Pariser Abkommen abgeleitet werden.
- Transparente Berichterstattung darüber, wie die physischen und transitorischen Risiken und Chancen des Klimawandels identifiziert wurden und wie die Geschäftsstrategien entsprechend angepasst wurden.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltschäden einschließlich Auswirkungen und Wechselwirkungen in Bezug auf terrestrische und aquatische Ökosysteme (Süßwasser und Meeresökosysteme), Arten (Fauna und Flora) sowie die Vielfalt zwischen und innerhalb von Ökosystemen und Arten.
- Maßnahmen zur Minimierung des Energie- und Wasserverbrauchs sowie der Entstehung gefährlicher Abfälle.
- Maßnahmen zur Vermeidung von Abfall oder – sofern eine vollständige Vermeidung nicht möglich ist – zu dessen Minimierung.
- Maßnahmen zur Erreichung möglichst hoher Wiederverwendungs- oder Recyclingquoten.
Zusätzlich zu diesen Kernthemen erwartet der Portfolio Manager, dass die Portfoliounternehmen aktiv alle Umweltfragen adressieren, die sich aus ihren spezifischen Geschäftstätigkeiten ergeben können, z. B. durch die Einführung einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Beschaffungsrichtlinie.
2.1.2 Beschäftigung und Soziales: Förderung guter Arbeitsbedingungen und hoher sozialer Standards sowie Leistung eines positiven Beitrags zur Gesellschaft
Der Portfolio-Manager ist davon überzeugt, dass sichere Arbeitsbedingungen, Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und attraktive Vergütungsmodelle Schlüsselfaktoren dafür sind, dass die Portfoliounternehmen herausragende Mitarbeitende gewinnen und entwickeln können. Darüber hinaus wird darauf Wert gelegt, dass jedes Portfoliounternehmen positive Beiträge in seinem lokalen Umfeld leistet, und der Portfolio-Manager unterstützt ein solches Engagement ausdrücklich.
Von den Entscheidungsgremien der Portfoliounternehmen wird erwartet, dass sie sich intensiv mit den folgenden Themen befassen:
- Arbeitssicherheit, wobei dem Schutz der Gesundheit der Mitarbeitenden Priorität eingeräumt wird und ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld aufrechterhalten wird.
- Bereitstellung von Möglichkeiten sowohl zur beruflichen Weiterbildung als auch zur persönlichen Entwicklung.
- Geschlechterausgewogenheit in Führungspositionen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils.
- Vergütung auf der Grundlage von Systemen, die Erfolg und Leistung angemessen honorieren.
- Erhebung der Mitarbeiterzufriedenheit mit dem Ziel eines kontinuierlich hohen Niveaus.
- Anerkennung und Achtung der Tarifautonomie und des Rechts auf Kollektivverhandlungen.
- Es wird erwartet, dass internationale Übereinkommen zu Menschenrechten und zur Verhinderung von Kinderarbeit eingehalten werden. Der Portfolio-Manager orientiert sich in diesem Zusammenhang an den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auch von den Portfoliounternehmen wird erwartet, dass sie Prozesse und Compliance-Mechanismen zur Überwachung der UNGC‑Prinzipien und der OECD‑Leitlinien implementieren.
Sollten infolge wirtschaftlicher und/oder unternehmerischer Störungen Maßnahmen zur Reduzierung der Mitarbeiterzahl erforderlich werden, sind sich die Mitarbeitenden, Ausschüsse und Gesellschaftsorgane der DBAG als Mitglieder der Beiräte und Aufsichtsräte der Portfoliounternehmen ihrer Verantwortung für den Erhalt von Arbeitsplätzen bewusst. Ziel wird es in diesem Zusammenhang sein, sozial und wirtschaftlich die bestmögliche Lösung zu finden.
2.1.3 Unternehmensführung und Geschäftsethik: Einhaltung der höchstmöglichen Standards und Förderung guter Geschäftspraktiken
Gute Corporate-Governance-Praktiken (z. B. Antikorruptionsrichtlinien, Arbeitssicherheit, Datenschutz, steuerliche Compliance usw.) sind ein wichtiger Bestandteil der Investitionsstrategie. Der Portfolio-Manager hält es für unerlässlich, dass die Portfoliounternehmen alle gesetzlichen Anforderungen einhalten, und verfolgt diesbezüglich eine „Null-Toleranz“-Politik. Insbesondere lehnt der Portfolio Manager alle Formen von Korruption und sonstigen unethischen Geschäftspraktiken strikt ab.
Bei der Bewertung potenzieller Investitionen in neue Portfoliounternehmen sowie während der Investitionsphase wird besonderer Wert auf die folgenden Aspekte gelegt, die in Abschnitt 2.2 näher beschrieben sind:
- Compliance in Transaktionsprozessen
- Compliance-Systeme der Portfoliounternehmen
- Aufsichts- oder Beiräte der Portfoliounternehmen
Der Investitionsprozess umfasst die beratende Unterstützung bei der Durchführung der Investitionen der DBAG-Fonds, die anschließende Investitionsphase sowie den Verkauf des Portfoliounternehmens. Dieses Dokument soll als klare Empfehlung für die Mitarbeitenden, Ausschüsse und Gesellschaftsorgane der DBAG, die Mitglieder der Investmentkomitees der DBAG-Fonds sowie die Geschäftsleitungen der Portfoliounternehmen dienen.
2.2.1 Bewertung von Investitionsmöglichkeiten
Alle Investitionsmöglichkeiten, die die Kriterien der Investitionsstrategie des jeweiligen DBAG-Fonds erfüllen, werden analysiert. Der Umfang der verfügbaren Informationen verbessert sich in der Regel mit dem Fortschreiten des Erwerbsprozesses. Insbesondere zu Beginn stehen in der Regel nur rudimentäre Informationen zur Verfügung.
Es gibt bestimmte Sektoren und Unternehmen, die grundsätzlich von den DBAG-Fonds ausgeschlossen sind (siehe Anhang 1). Da diese Sektoren jedoch nicht Teil des Sektorfokus der DBAG sind und in der Regel nicht den Kompetenzbereich des Investment Advisory Teams widerspiegeln, werden weder das investierbare Universum noch die Cash-on-Cash-Renditen durch dieses Bekenntnis beeinflusst.
Bei der Bewertung potenzieller Investitionen gelten die Regelungen zur Compliance in Transaktionsprozessen (d. h. Due Diligence und Kaufverträge für Investitionen in neue Portfoliounternehmen). Diese sind Bestandteil des Compliance-Systems der DBAG.
2.2.2 Due Diligence
Nachhaltigkeitsthemen sind eine integrierte und unstrittige Ergänzung zu anderen Due-Diligence-Arbeitssträngen wie der kommerziellen und finanziellen Due Diligence, mit klarer Verantwortung innerhalb jedes Deal-Teams, da diese verpflichtet sind, für alle neuen Investitionsmöglichkeiten ESG-Due-Diligences durchzuführen und die Ergebnisse aktiv im Investment Advisory Committee zu diskutieren. Vor jeder Investition wird in der Regel ein externer Due-Diligence-Dienstleister beauftragt, der eine unabhängige Wesentlichkeitsanalyse durchführt, die die Schwerpunktthemen nach dem Closing leitet. Best Practice wäre die Orientierung an der SASB Materiality Map oder der MSCI ESG Industry Materiality Map. Die Due-Diligence-Dienstleister werden jedoch erwartet, in ihren Analysen auch die GRI‑Standards, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), die UN‑Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die IFC‑Performance‑Standards, Instrumente zur Analyse von Klimarisiken und -expositionen sowie geopolitische und makroökonomische Erwägungen angemessen zu berücksichtigen. Sofern verfügbar, berücksichtigt die Analyse auch jede Wesentlichkeitsanalyse, die das Zielunternehmen zuvor durchgeführt hat (z. B. im Zuge der CSRD‑Umsetzung). Diese Themen und Initiativen können erweitert werden, um zusätzliche während der Due Diligence identifizierte Themen abzudecken und etwaige Geschäftsmodell‑ oder Wettbewerbsüberlegungen widerzuspiegeln, die die Wesentlichkeit beeinflussen können. Ein standardisierter Ansatz soll die Vergleichbarkeit zwischen Investitionsmöglichkeiten sicherstellen. Der ESG-Manager bestätigt die Kohärenz auch bei einem Wechsel von Dienstleistern.
2.2.3 Investitionsvorschläge
Der Portfolio-Manager stellt sicher, dass jedes ihr vorgelegte Entscheidungsdokument einen Überblick über nachhaltigkeitsbezogene Stärken, Schwächen, Verbesserungspotenziale und Risiken sowie wesentliche Themen enthält, die im SPA abzubilden sind, und wesentliche Aufgaben nach dem Closing, wie sie im Due-Diligence-Prozess identifiziert wurden. Dies soll eine angemessene Berücksichtigung der Grundsätze des verantwortungsvollen Investierens in der Investitionsberatung sicherstellen.
2.2.4 Investitionsphase
Der Portfolio-Manager legt Wert auf die Einrichtung eines Aufsichts- oder Beirats für Portfoliounternehmen in Rechtsordnungen, in denen Zwei‑Säulen‑Board‑Strukturen gängige Praxis sind. Im Falle von Mehrheitsbeteiligungen setzen sich diese Gremien aus unabhängigen Branchenexperten sowie Mitgliedern der Gesellschaftsorgane oder Mitarbeitenden der DBAG zusammen. Die Mitglieder dieser Aufsichts- und Beiräte sollen – sofern nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben – mit Überwachungsrechten ausgestattet sein und der Geschäftsleitung der Portfoliounternehmen beratend zur Verfügung stehen. Von den Portfoliounternehmen wird erwartet, dass sie regelmäßige Sitzungen des Aufsichts- oder Beirats abhalten, in denen Strategie, Budget sowie gute Governance‑Praktiken regelmäßig überprüft und mit der Geschäftsleitung erörtert werden. Der Portfolio-Manager nimmt während der Investitionsphase über die in den Aufsichts- oder Beiräten sitzenden Mitarbeitenden, Ausschussmitglieder und Organmitglieder der DBAG Einfluss.
Im Falle neuer Portfoliounternehmen erwartet die DBAG, sofern diese noch nicht über ein solches verfügen, dass sie unverzüglich ein aktuelles Compliance-Management-System einführen oder festgestellte Mängel im Rahmen der Due Diligence schnell beheben.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Due Diligence erwartet der Portfolio-Manager von der Geschäftsleitung der Portfoliounternehmen mit Unterstützung ihrer Aufsichts- oder Beiräte,
- alle im Due-Diligence-Prozess identifizierten wesentlichen Aspekte während der Investitionsphase zu adressieren;
- Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung zu ergreifen und Umwelt‑, Sozial‑ und Governance-Themen regelmäßig in Aufsichts- oder Beiratssitzungen zu behandeln;
- aussagekräftige qualitative und quantitative Nachhaltigkeitsleistungsindikatoren zu definieren, um die Leistung in allgemeinen sowie unternehmensspezifischen Kernaspekten zu messen;
- diese mindestens einmal jährlich in geeigneter Form den Gesellschaftern sowie den Aufsichts- oder Beiräten regelmäßig zur Verfügung zu stellen; und
- diese Leitlinien vor der Durchführung bei Unternehmenskäufen angemessen zu überprüfen.
Da Mitarbeitende der Tochtergesellschaften der DBAG keine exekutiven Funktionen für Portfoliounternehmen ausüben, sind sie während der Investitionsphase auf eine Stewardship‑Rolle beschränkt. Die Mitglieder des Investment Advisory Teams in den Beiräten der Portfoliounternehmen fördern Umwelt‑, Sozial‑ und Governance-Aspekte durch Gespräche mit Vertretern der Portfoliounternehmen (einschließlich der Geschäftsleitung), wobei der ESG-Manager als Sparringspartner für das Portfolio fungiert und zu Best Practices, empfohlenen Projektansätzen, potenziellen Beratern und der sachgerechten Priorisierung von Initiativen berät. Darüber hinaus werden allen DBAG-Fonds Plenum‑Calls mit dem gesamten Portfolio angeboten, in denen u. a. regulatorische Updates geteilt werden und gelegentlich externe Experten eingeladen werden.
Zum Zeitpunkt der Investition können die Portfoliounternehmen unterschiedliche Reifegrade in Bezug auf die wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Themen ihres Geschäfts aufweisen. Der Portfolio-Manager strebt an, Portfoliounternehmen bei der Verbesserung ihrer Nachhaltigkeitsprofile zu unterstützen, indem Unternehmen identifiziert werden, die bereits einen reifen Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zeigen oder sich während der Haltedauer oder des Managements sinnvoll weiterentwickeln können.
Der Portfolio-Manager wird außerdem bestrebt sein, Portfoliounternehmen dabei zu unterstützen, die Transparenz, Qualität und Verfügbarkeit ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Daten zu erhöhen, indem sowohl die Kernthemen und Kennzahlen der ESG Data Convergence Initiative (EDCI)1 in den Due-Diligence-Prozess integriert als auch die Leistungen in diesen Bereichen im Zeitverlauf – soweit angemessen – gemessen und überwacht werden.
Darüber hinaus erwartet der Portfolio-Manager im Falle schwerwiegender Unregelmäßigkeiten, dass die Portfoliounternehmen den Aufsichts- oder Beirat unverzüglich über den Sachverhalt einschließlich etwaiger ergriffener Maßnahmen informieren, soweit dies rechtlich zulässig und angesichts der Umstände des Einzelfalls angemessen ist. Nach Auffassung der DBAG zählen zu solchen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten beispielsweise Unfälle mit Personenschäden oder schwerwiegende Umweltverschmutzungen sowie schwere Compliance-Verstöße. Ziel ist es, in angemessener Weise über die Nachhaltigkeitsleistung des Investmentportfolios zu berichten.
2.2.5 Verkauf von Portfoliounternehmen
Die DBAG ist davon überzeugt, dass die während der Investitionsphase ergriffenen Maßnahmen sowohl dem Schutz als auch der Steigerung des Wertes der Investition dienen und sich dies in einer entsprechenden Erhöhung der Erlöse aus dem Verkauf der Investition widerspiegelt. Zur Vorbereitung eines Desinvestitionsprozesses stellt die Geschäftsleitung des Portfoliounternehmens, unterstützt durch das Investment Advisory Team, Daten zusammen, die Nachfolgeinvestoren den durch die Integration und Verbesserung von Nachhaltigkeitsfaktoren während der Investitionsphase geschaffenen Wert möglichst anschaulich darstellen. Abhängig von der Wesentlichkeit und Relevanz solcher Aspekte für potenzielle Investoren wird der Portfolio-Manager diese Aspekte in unterschiedlicher Tiefe in die Exit‑Vorbereitungen einbeziehen.
2.2.6 Kommunikation mit und Einbindung von Stakeholdern und Kunden
Investor Relations und Corporate Communications tragen gemeinsam die Verantwortung für die Kommunikation gegenüber den Stakeholdern der DBAG zu nachhaltigen Geschäftspraktiken und verantwortungsvollem Investieren. Sie werden dabei aktiv durch den ESG-Manager unterstützt.
Ein Bestandteil der Kommunikation gegenüber Aktionären, der Öffentlichkeit und Investoren der DBAG-Fonds ist die regelmäßige Offenlegung der Nachhaltigkeitsleistung der DBAG und ihren Portfoliounternehmen. Die Nachhaltigkeitsleistung des Portfolios wird den Investoren der DBAG-Fonds mindestens einmal jährlich berichtet; sie wird außerdem im Rahmen der jährlichen Investorenveranstaltung präsentiert. Darüber hinaus nutzt DBAG einschlägige Treffen von Branchenvertretern sowie von branchenspezifischen Verbänden organisierte Veranstaltungen, um aktiv mit Stakeholdern in den Austausch zu treten und zur Weiterentwicklung des verantwortungsvollen Investierens im Privatmarkt beizutragen.
1 Die EDCI ist eine globale Initiative im Bereich der privaten Märkte, die sich der Straffung des historisch fragmentierten Ansatzes der Branche bei der Erhebung und Berichterstattung von Nachhaltigkeitsdaten zwischen GPs und LPs verschrieben hat.
3. Governance für verantwortungsvolles Investieren
3.1 ESG-Manager
Die DBAG hat einen ESG-Manager bestellt, der an den Vorstand berichtet. Der ESG-Manager ist verantwortlich für die angemessene Umsetzung, die regelmäßige Überprüfung und – falls erforderlich – die Überarbeitung dieser Richtlinie.
Der ESG-Manager ist außerdem verantwortlich für die Identifizierung und Koordination nachhaltigkeitsbezogener Schulungsbedarfe innerhalb von DBAG. Die Mitarbeitenden erhalten Schulungen zur Haltung von DBAG in Bezug auf nachhaltige Geschäftspraktiken und verantwortungsbewusstes Investieren. Neue Mitarbeitende erhalten im Rahmen des Onboardings entsprechende Schulungen, und alle Mitarbeitenden nehmen an einer jährlichen Auffrischungsschulung teil.
3.2 Nachhaltigkeitsausschuss
Die DBAG hat einen konzernweiten Nachhaltigkeitsausschuss eingerichtet. Der Ausschuss ist damit beauftragt, die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit von DBAG kontinuierlich zu verbessern. Den Vorsitz des Ausschusses führt ein Mitglied des Vorstands, und der Ausschuss tagt vierteljährlich.
Anhang 1
Die DBAG hat als geschäftsführender Kommanditist der DBG Advising GmbH & Co. KG beschlossen, Transaktionen im Zusammenhang mit Investitionen in Unternehmen nicht zu beraten, die zum Zeitpunkt der Investition Sanktionen oder Verboten der deutschen Regierung, der EU oder der UN unterliegen, sowie in Unternehmen, die gemäß den vor der Investition verfügbaren Due‑Diligence‑Informationen mehr als 20 Prozent ihrer Umsätze in einem der folgenden Sektoren (einschließlich Endmärkte) erzielen:
- Landminen
- Streumunition
- Massenvernichtungswaffen
- Pornografie
- Glücksspiel
- Kohlebergbau
- Ölsande
- Uranbergbau







