Die Alternative Investment Fund Managers Directive II (AIFMD II) wird die europäische Fondslandschaft grundlegend verändern. Das deutsche Fondsmarktstärkungsgesetz setzt die EU-Richtlinie bis zum 16. April 2026 um und führt neue Regelungen für Kreditvergabe, Leverage-Limits und Liquiditätsmanagement ein.
Für kreditvergabende Alternative Investment Fonds (AIFs) gelten künftig strenge Leverage-Grenzen: 175 Prozent für offene AIFs und 300 Prozent für geschlossene AIFs. Diese Limits werden nach der Commitment-Methode berechnet, also so, als ob es sich um Investitionen in Basiswerte handelt, und sollen systemische Risiken begrenzen, während gleichzeitig Wachstumsfinanzierung ermöglicht wird.
Harmonisierung schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen
Die AIFMD II beseitigt bestehende Wettbewerbsnachteile für deutsche Fondsmanager durch EU-weite Harmonisierung der Kreditvergabe-Regelungen. Bisher war die Darlehensvergabe in Deutschland restriktiver geregelt als in anderen EU-Mitgliedstaaten, was deutsche AIFs benachteiligte.
Neue Vorschriften umfassen einen Risikoeinbehalt von mindestens fünf Prozent für acht Jahre, Konzentrationsgrenzen von 20 Prozent des AIF-Kapitals pro Kreditnehmer und verschärfte Anforderungen an Risiko- und Liquiditätsmanagement. Gleichzeitig bleibt die Vergabe von Verbraucherkrediten durch AIFs weiterhin untersagt.
Auswirkungen auf deutsche Private Equity-Häuser
Das Fondsmarktstärkungsgesetz erweitert auch die Möglichkeiten für geschlossene Publikums-Sondervermögen und erleichtert Privat-Anlegern Investitionen im Bereich erneuerbarer Energien. Für AIFMs entstehen neue Anforderungen bei Auslagerung, Geschäftsleiter-Regelungen und Nebentätigkeiten.
Die 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie vermeidet zusätzliche nationale Beschränkungen und gewährleistet die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Fondsmanager. Die Regelungen treten größtenteils am 16. April 2026 in Kraft, bestimmte Vorschriften bereits ab Juli 2025.